„Das wird anders in 2017“: Neuerungen, mit denen wir ab diesem Jahr leben werden (Teil 1)
Pflegeversicherung: Wie pflegebedürftig jemand ist, wird seit gestern nach neuen, anderen Kriterien eingeschätzt. Die bis zum 31.12.2016 geltenden Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt, durch die nun geistige und psychische Probleme stärker berücksichtigt werden sollen.
Mindestlohn: Ebenfalls mit dem Jahreswechsel änderte sich der gesetzliche Mindestlohn und stieg pro Stunde um 34 Cent auf 8,84 Euro. Hiervon profitieren die rund 1,7 Millionen Beschäftigte mit Mindestlohnentgelt. Auszahlen lassen kann man sich den Mindestlohn zudem ab dem Frühjahr mit dem neuen 50-Euro-Schein. Am 4. April 2017 wird der neue Fünfziger (siehe oben) erstmals ausgegeben.
TV Empfang: Ab dem 29. März 2017 wird das Antennen-Fernsehen auf den neuen Standard DVB-T2 umgestellt. Bei alten DVB-T-Geräten wird danach der Bildschirm schwarz. Auch viele Kabelkunden müssen aufrüsten: Unitymedia schaltet im Sommer 2017 das analoge Signal in verschiedenen Bundesländern ab und sendet nur noch digital. Um weiter fernsehen zu können, ist der Anschluss eines Digital-Receivers notwendig.
E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids: Ab dem 20. Mai 2017 dürfen nur hier nur noch Liquideinheiten mit 10 Millilitern verkauft werden. Je Milliliter sind dann auch nur noch maximal 20 Milligramm Nikotin erlaubt. Außerden sind mit diesem Termin Zusatzstoffe wie Koffein, Taurin oder Vitamine, die einen Gesundheitsnutzen suggerieren, verboten.
Kondompflicht bei Sexarbeit: Das neues Prostitutionsgesetz verbietet ab 1. Juli 2017 jeglichen gewerblichen Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Das gilt sowohl für SexarbeiterInnen als auch für deren Freier. Wird man bei Verstößen erwischt, so sieht das Gesetz für Freier Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
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