Die „Biotonne“ kommt jetzt auch im SHK, aber mann kann sich von ihrer Nutzung befreien lassen
16.000 Haushalte hatte der Dienstleistungsbetrieb des Landkreises Saale-Holzland (DLB-SHK) in den vergangenen Wochen zum Thema „Biotonne“ informiert, was eine Flut von Anfragen auslöste. „Unser Telefonsystem war überlastet, es gab eine erhebliche Anzahl von Anrufen“, wird DLB-SHK Werkleiter Ingo Kunze von der Thüringischen Landeszeitung zitiert.
Überwiegend habe es Anfragen zum Anschluss- und Benutzerzwang gegeben, so Vize-Werkleiterin Sabine Kallus in der TLZ. Bei der Biotonne gehen die Meinungen in der Bevölkerung jedoch komplett auseinander, heißt es in der Zeitung. So habe sich überraschenderweise ergeben, sagte Kallus, dass zahlreiche ältere Menschen auf dem Land eine Biotonne bevorzugen, obwohl sie eigentlich alle Voraussetzungen für eine Eigenkompostierung hätten. Andere wollen gar keine braune Tonne haben – im Grunde kein Problem, denn laut dem Abfallbetrieb können sich Bürger im Saale-Holzland-Kreis auch vom Anschlusszwang befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück einen Garten unterhalten.
Und: Wer von der Biotonne freigestellt werden will, muss die Voraussetzungen zur Eigenkompostierung und Verwertung des Kompost in Form von Bildern und einem Lageplan dokumentieren. Diese Nachweise müssen dem Dienstleistungsbetrieb zugesandt werden. Kreistagsmitglied Hans-Peter Perschke äußerste in der Thüringischen Landeszeitung aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit, jetzt schon Anträge auf Befreiung entgegen zu nehmen, denn: „Wir haben noch keine gültige Satzung.“ Diese Verfahrensweise könnte für Ärger sorgen, mahnte der SPD-Politiker.
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