Die Beschwerden des Jenaer Aktionsbündnis gegen Rechts gegen die Allgemeinverfügung wg. der „Thügida“-Demo sind vom Verwaltungsgericht Gera in allen Punkten abgelehnt worden
Das Verwaltungsgericht Gera hat einen Antrag des Jenaer Aktionsbündnisses gegen Rechts abgelehnt. Das Bündnis hatte Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung der Stadt eingelegt, nach der öffentliche Versammlungen im Bereich der Thügida-Aufzugsstrecke untersagt sind.
Das Verwaltungsgericht hat ebenso die anderen Beschwerdepunkte des Aktionsbündnisses wie etwa die Begrenzung der Höhe der Fahnenstangen, die Begrenzung der Lautstärke sowie das Verbot von mit Wasser gefüllten Ballons zurückgewiesen.
Der Eilantrag des Aktionsbündnisses wurde somit in allen Punkten abgelehnt. Dies ist jedoch nicht verwunderlich, denn es liegt zu diesen Themen sehr schlüssige Rechtsprechung vor, die begründet, warum die Stadt Jena hier leider keine Möglichkeit hatte, den rechten Aufmarsch zu untersagen. Es bleibt abzuwarten, ob das Bündnis diese Entscheidung akzeptiert oder gegen die Rechtsmittel einlegt.
In der aktuellen Stunde im gestrigen Stadtrat wiederholte Pfarrer Lothar König jedoch nochmals den Vorwurf, die Stadt Jena habe im Falle der Thügida-Demonstration als Versammlungsbehörde rechtswidrig gehandelt – einen Vorwurf, den Dezernent Frank Jauch mit Hinweis auf den Gerichtsentscheid entschieden von sich wies.
Zudem berichtete der Einsatzleiter der Polizei, Thomas Quittenbaum, dass der Lautsprecherwagen von Thügida am vergangenen Mittwoch ständig von einem Beamten des Staatsschutzes begleitet gewesen sei, der spezialisiert ist auf indizierte Musikwerke rechter Gruppen. Dieser habe erklärt, dass von dort aus während der Demo (Zitat) „zwar widerliche, aber keine verbotene Musik“ abgespielt wurde. Auch hier hatte das Jenaer Aktionsbündniss gegen Rechts anderes behauptet.
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