Minister Lauinger sieht im Volksbegehren gegen die Gebietsreform eine Verletzung der Verfassung
5.000 Unterschriften waren gefordert, 14.000 haben die Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform gesammelt – und das beunruhigt ganz offenbar die Rot-Rot-Grüne Landesregierung. Wie die Zeitung „Thüringer Allgemeine“ berichtet, sieht Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (B’90/Grüne) mit dem Volksbegehren gegen die Gebietsreform die Landesverfassung verletzt und strebt deshalb für die R2G-Landesregierung eine Untersagung des Begehrens durch das Landesverfassungsgericht in Weimar an.
Lauinger argumentiert: Der Gesetzesentwurf aus dem Volksbegehren greife „wesentlich und auf Dauer in die Haushaltsplanung des Parlaments ein“. Nach Artikel 82 der Landesverfassung verletze dies die Rechte des Thüringer Parlaments und damit die Verfassung. Die Minister-Logik: Wenn das Volksbegehren verboten wird, dürften Regierung und Landtag mit der Reform so fortfahren, wie sie es sich wünschen – auch gegen die Mehrheit der Thüringer.
Die Initiatoren des Volksbegehrens warfen Lauinger und der Rot-Rot-Grünen Regierung dagegen Doppelzüngigkeit vor. Die parteilose Juristin Sabine Kraft-Zörcher sagte, DIE LINKE, SPD und Grüne hätten in der Vergangenheit für mehr direkte Demokratie und für Volksbegehren gestritten – nun, da es um eines ihrer Gesetze gehe, sei dies mit einem Mal verfassungswidrig.
Zudem zweifele sie die von der Landesregierung angeführten Einspareffekte an, sagte Kraft-Zörcher und erklärte: „Wir haben umfangreiches Material gesammelt, aus dem hervorgeht, dass die Reform mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Mehrkosten statt Einspareffekte verursachen wird.“
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