„Schneeflöckchen…“: Was beim Schneeräumen auf Gehwegen dringend zu beachten ist!
Aus gegebenem Aunlass hier nochmals und in leicht überarbeiteter Form unser Artikel von Jana Preller vom 27.12.2014:
Hier einige Hinweise, was für Hausbesitzer und Mieter zu beachten ist, wenn der Winter nach Jena kommt!
Jeder von Ihnen (egal ob Großmutter oder Wohnungsgesellschaft) ist laut Aussage des Vereins „Haus und Grund Jena“ verpflichtet, bei starkem Schneefall den Gehweg „vom Schnee zu reinigen“, wie es in der entsprechenden Satzung der Stadt Jena so schön heißt. Ansonsten droht ein saftiges Bußgeld; gar nicht vorstellen mag man sich, dass irgend jemand vor dem eigenen Haus stürzt und zu Schaden kommt – hier ist jeder einzelne Hausbesitzer für das Schneeräumen selbst verantwortlich.
Die Streupflicht beginnt üblicherweise mit dem Berufsverkehr um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. Wenn es den ganzen Tag über schneit, muss unter Umständen auch mehrmals gestreut werden. Geräumt und gestreut werden muss der Gehweg je nach kommunaler Bestimmung auf einer Breite zwischen 0,80 und 1,20 Meter.
Aber es sind, und das bemängeln viele der wackeren Schneeschipper, oft auch Grundstücksbesitzer „am Start“, die nicht nur nicht täglich sondern in Extremfällen überhaupt nicht Schnee räumen. Warum dies so ist, das kann man nur vermuten und ob die Annahme stimmt „An die Großen traut sich eben niemand ran“, darüber kann sich schon bald wieder jeder in unserer Stadt seine eigenen Gedanken machen.
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