Die Jenaer Polizei rät Internetnutzer und Mitarbeiter in Paketshops zur Vorsicht
Bereits zum wiederholten Male haben in diesen Tagen unbekannte Täter mit den Namen und Adressdaten unwissender Bürger Waren im Internet bestellt, beispielsweise Mobilfunkverträge oder Mobiltelefonen. Die Waren lassen die Täter an Geschäfte senden, in denen Sendungen abgeholt werden können. Dort legen sie nach derzeitigen Erkenntnissen gefälschte Ausweisdokumente vor und holen die Waren ab.
Am vergangenen Montag (13.02.2017) und gestern (14. 02.2017) wurden erneut derartige Fälle im Zuständigkeitsbereich der LPI Jena angezeigt. In dem Fall am Montag hatte eine aufmerksame Angestellte die Polizei über eine Warensendung informiert, die möglicherweise in das Tatmuster passen könnte. Die informierten Beamten kontaktierten den Adressaten. Er teilte mit, nichts bestellt zu haben. Wie sich herausstellte, war ein aus dem Benin stammender Mann (24 Jahre) bereits auf der Suche nach der Adresse des Geschäfts, in dem das Päckchen lagerte. Durch die Hinweise konnten Beamte der PI Apolda den Mann am Montagmittag festnehmen. Er hatte einen gefälschten Pass bei sich, auf dem sein Foto, jedoch statt seines Namens der Name des angeblichen Empfängers stand.
Der Beschuldigte wurde vernommen, Beweismittel wurden gesichert. Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, war der hier festgenommene Täter bereits mit ähnlich gelagerten Delikten im vergangenen Jahre mit einem niederländischen Pass festgenommen worden. Die zuständige Staatsanwaltschaft verfügte noch am Montag die Entlassung des Beschuldigten aus dem Polizeigewahrsam.
Einen ähnlichen Sachverhalt zeigte gestern ein Mann aus dem Saale-Holzland-Kreis an. Er gab an, dass der Account seines Internet- bzw. Mobilfunkanbieters gehackt worden sei. Dabei wurde eine neue Adresse eingegeben und zwei neue Mobilfunkverträge mit Handykauf abgeschlossen. Die Verträge konnten gestoppt werden. Die Auslieferung an eine Adresse in Köln nicht.
Die Polizei rät daher allen Nutzern von Onlinediensten jeglicher Art, sichere Passwörter zu nutzen und sich für jeden Dienst ein anderes Passwort zuzulegen. Zudem wird empfohlen, regelmäßig seine E-Mails auf Bestellbestätigungen zu überprüfen. Sollten hier Nachrichten über Bestellungen auftauchen, die nie getätigt wurden, sollte man umgehend den Anbieter und die Polizei kontaktieren. Betreiber von Paketshops und –annahmestellen wird zudem dringend geraten, vorgelegte Ausweisdokumente auf ihre Plausibilität zu prüfen. Können die Daten des Sendungsempfängers und der Abholer tatsächlich ein und dieselbe Person sein? Rufen sie im Zweifelsfall die Polizei und verweigern die Herausgabe der Sendung.
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