„Das wird anders in 2017 (Teil 2)“: Neuerungen, mit denen wir ab März leben werden
Reisepass: Mit dem heutigen 1. März 2017 bekommen die Deutschen einen neuen Pass. Wie es heißt, mache ihn eine Vielzahl von Sicherheitsmerkmalen sicherer vor Fälschungen und Missbrauch. 60 Euro soll der neue Reisepass kosten, was ein Euro mehr als bisher ist. Alte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Neue Versicherungskennzeichen: Wer ein Mofa, ein Moped oder einen Roller hat, muss sich um ein neues Kennzeichen kümmern. Das neue Kennzeichen ist schwarz und gilt dann bis zum März 2018. Wer sein Kennzeichen nicht ändern lässt, ist nicht versichert!
Postfächer: Privatkunden und Gewerbetreibende müssen ab März für Postfächer Geld bezahlen. Seit heute kassiert die Deutsche Post eine Gebühr von 19,90 Euro pro Jahr für die Nutzung eines Postfaches.
Rauchverbot im Wald: Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr herrscht seit heute nicht nur im Freistaat Thüringen sondern in allen Wäldern Deutschlands generelles Rauchverbot – egal ob im Frühling, Sommer, Herbst oder Winter. Auch Lagerfeuer und Grillen im Wald sind ab sofort grundsätzlich verboten.
Cannabis (Hanf) als Medizin: Ärzte können nun schwerkranken Menschen auch Cannabis-Arzneimittel verschreiben, sofern deren Genuss voraussichtlich die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden ab dem 1. März 2017 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ausschließlich zu therapeutischen Zwecken kümmert sich eine staatliche Cannabisagentur um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung des Cannabis. Eigenanbau von Cannabis und dessen Nutzung als Rauschmittel bleiben aber auch weiterhin strafbar und verboten.
Urheberrecht: Durch die Reform des Urhebervertragsrechts erhoffen sich freiberufliche Künstler und Autoren einen besseren Schutz und eine gerechtere Bezahlung der kreativen Leistung. So können zum Beispiel Buchautoren nach zehn Jahren die Exklusivrechte an einem Werk zurückfordern, wenn sie anderswo ein lukrativeres Angebot erhalten. Außerdem können Künstler jetzt nachfragen, wie oft sich ihre CDs, Downloads oder Tonträger verkaufen. Zudem sorgt ein neues Klagerecht für Verbände dafür, dass Urheber vor Gericht ihre Ansprüche besser durchzusetzen können.
TV Empfang: Ab dem 29. März 2017 wird das Antennen-Fernsehen auf den neuen Standard DVB-T2 umgestellt. Wer das TV-Signal bislang über eine Haus- oder Zimmerantenne empfängt, braucht deshalb bis Ende März ein neues Empfangsgerät, denn bei alten DVB-T-Geräten wird danach der Bildschirm schwarz. Mehr als drei Millionen Fernsehzuschauer sollen hiervon betroffen sein.
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