Von Events, Pfandflaschen und Hausnummern bis zum Straßenmusizieren: Das hat sich ab heute in Jena geändert!

10.08.17 • FREIZEIT & GARTEN, INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, KULTUR & BILDUNG, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Von Events, Pfandflaschen und Hausnummern bis zum Straßenmusizieren: Das hat sich ab heute in Jena geändert!

Plastikpfandflaschen dürfen nun neben einem öffentlichen Papierkorb abgestellt werden. – Foto © Stadt Jena Roswitha Putz

Die Stadt Jena hat ihre Grundlage für die Ordnung ihrer Stadt gründlich überarbeitet. Sie ist unter dem Namen „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena“ im aktuellen Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 30/17 veröffentlicht worden und heute in Kraft. Zahlreiche Anregungen von Bürgern wurden hierbei berücksichtigt. im Einzelnen:

Pfandflaschen sammeln erleichtert

Nun ist es erlaubt, Plastik-Pfandflaschen und Pfanddosen neben öffentliche Papierkörbe zu stellen. Diese Änderung hat sich der Stadtrat ausdrücklich gewünscht, um das Sammeln von Pfandflaschen zu erleichtern.

Für mehr Nachtruhe

Die Stadt reagiert auf die zunehmenden Beschwerden über die Lärmbelästigung in den Sommermonaten seitens der Anwohner. Öffentliche Freiluftveranstaltungen müssen nun angezeigt werden und grundsätzlich um 22 Uhr beendet sein. An einem Veranstaltungsort dürfen nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden Open-Air-Events stattfinden. Ausnahmen sind nach einem gesonderten Antrag, der mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden muss, möglich. Über die Anträge wird von Fall zu Fall entschieden. Welche Auflagen und Einschränkungen für genehmigte Veranstaltungen gelten, kann man unter www.jena.de einsehen.

Livemusik oder Diskotheken unter freiem Himmel sind auf sechs Stunden pro Tag begrenzt. Leise Hintergrundmusik ist weiterhin über den gesamten Veranstaltungszeitraum zulässig. An Sonntagen sind alle Freiluftveranstaltungen im Innenstadtbereich nur noch ohne verstärkte Musik erlaubt. Ausnahmen können beantragt werden.

Neue Regeln für Straßenmusiker

Um die Nerven der Anlieger in der Jenaer Innenstadt zu schonen, dürfen außerdem nur noch maximal zwei Musikanten oder Schauspieler gleichzeitig im Innenstadtbereich auftreten. So wird vermieden, dass beispielsweise die dargebotene Musik durcheinander tönt und bloß noch als Krach empfunden werden kann. In den ersten 30 Minuten einer Stunde dürfen die Darsteller ihre Kunst darbieten. Die zweiten 30 Minuten einer Stunden sind spielfrei. In dieser Zeit wechseln die Künstler an einen anderen Standort, der außer Hörweite des ursprünglichen Standortes ist. Der Einsatz von Lautsprechern, Verstärkern, Megaphonen und Tonwiedergabegeräten ist nicht erlaubt.

Straßenmalkreide bleibt erlaubt

Neu ist auch, dass Schriftzüge, Bilder oder ähnliches beispielsweise auf öffentlichen Gebäuden, Straßen und Denkmälern nicht aufgemalt werden dürfen – auch nicht mit Sprühkreide. Eine Ausnahme wird für normale Straßenmalkreide gemacht, da sich diese besonders leicht entfernen lässt.

Aufhängen von Wahlplakaten vereinfacht

Die Regeln zum Aufhängen von Wahlplakaten wurden vereinfacht. Plakate und Anschläge dürfen nun erlaubnisfrei 44 Tage vor dem Wahltag angebracht werden. Sie dürfen aber Fußgänger und den Fahrzeugverkehr nicht behindern oder gefährden. Für das Anbringen von Werbeplakaten ist dagegen weiterhin eine Erlaubnis nötig. Die Größe solcher Plakate beträgt grundsätzlich DIN A1.

Ratten-Vermehrung nicht fördern

Einem weiteren Ärgernis hat die Stadt Rechnung getragen. Ab sofort ist es im gesamten Stadtgebiet untersagt, im öffentlichen Bereich freilebende Tiere zu füttern bzw. Futter auszulegen. Schließlich wird dieses Futter gern von Ratten gefressen, deren Vermehrung so gefördert wird.

Lockerung des Hausnummer-Paragrafen

Die Verordnung für Hausnummern wurde gelockert. Es müssen nun keine arabischen Zahlen mehr verwendet werden. Auch die Farbe der Nummern ist egal, sofern sie sich deutlich vom Untergrund abhebt.

Schutz der städtischen Grünflächen

Zum Schutz der städtischen Grünflächen ist das Befahren von und Parken auf ihnen nun ausdrücklich verboten.





Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

« »


JENAhoch2 | Omnichannel-Media für Stadt und Region