„Staatsanwaltschaft ermittelt noch immer“: Nach wie vor steht der Vorwurf im Raum, eine Jenaer Rechtsanwaltskanzlei habe Geldanleger hinters Licht geführt

06.12.17 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Staatsanwaltschaft ermittelt noch immer“: Nach wie vor steht der Vorwurf im Raum, eine Jenaer Rechtsanwaltskanzlei habe Geldanleger hinters Licht geführt

Rechtsanwälte einer im Roten Turm in Jena ansässigen Kanzlei sollen mehr als 3.500 bereits von Dritten vorgeschädigten Geldanlegern Rettung vorgegaukelt und sie hierbei schnöde hinters Licht geführt – sprich: betrogen – haben.

Dies vermutete im Juni 2017 der Leitende Geraer Oberstaatsanwalt Thomas Villwock, weshalb vor einem halben Jahr in gleich fünf Bundesländern bei 15 Büros und Objekten nach Akten und Datenunterlagen gesucht worden war (wir berichteten). Dass deren Auswertung Monate dauern würde, war von Anfang an bekannt gegeben worden, denn es gab gleich mehrere Feststellungen von Gerichten, die in einer Vielzahl von Fällen Verfahren einstellten, mit der stets beauftragten Rechtsanwälte-Kanzlei aus Jena jedoch hart „ins Gericht“ gingen, bis hin zur Vermutung eines planmäßigen, gewerbsmäßigen Betrugs von Mandanten, wie z.B. die Stiftung Warentest berichtet.

Kanzlei-Inhaber Philipp W. Beyer war sich jedoch keinerlei Schuld bewusst und schrieb auf seiner Homepage: „Sie rufen diese Webseite wahrscheinlich nicht auf, um von uns zu erfahren, dass wir im Anlegerschutz inzwischen zu den großen deutschen und auch zu den erfolgreichen (…) Anwaltskanzleien gehören.“ Und bis heute dauern die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an. Auch weiterhin steht also der Vorwurf im Raum, die Kanzlei habe gemeinsam mit (vermeintlich unabhängigen) Anlegerschutzvereinen Mandanten-Ansprüche geltend gemacht, obwohl die Erfolgsaussichten mehr als gering gewesen seien.

Gingen die Vorgeschädigten auf das Angebot ein und verloren später vor Gericht, flatterte ihnen im Anschluss eine Gebührenforderung ins Haus, die teilweise höher war, als die zuvor entstandenen Anlageverluste, wie Staatsanwalt Martin Zschächner bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Thüringer Landeskriminalamt im Sommer erklärte. Jedoch gelte, so Oberstaatsanwalt Villwock, die juristische Unschuldsvermutung und dies bis zu einer möglichen späteren Verurteilung. Bislang handele es sich daher nur um „laufende Untersuchungen“, so der Leitende Oberstaatsanwalt.





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