„Jugendschutzverstöße“: Erschreckend und alarmierend was Testkäufe in Kaufhallen aller Stadtgebiete Jenas ergaben

05.01.18 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Jugendschutzverstöße“: Erschreckend und alarmierend was Testkäufe in Kaufhallen aller Stadtgebiete Jenas ergaben

Jugendlicher trinkt Bier. – Foto © FotoliaLicense

(JEZT / Stadt Jena) – Seit mehreren Monaten häuften sich an Jenaer Schulen und Gymnasien die Berichte über Jugendliche, die in unserer Stadt unbehelligt Alkohol und Zigaretten kaufen konnten. Auch bei Radio Jena gingen entsprechende Meldungen ein. Die Stadt Jena hat daher in den vergangenen Wochen Testkäufe in Kaufhallen aller Stadtgebiete durchgeführt. Und das, was dabei zu Tage trat, kann man nur erschreckend und alarmierend nennen.

An zwei Tagen waren Mitarbeiter des Jugendamtes aus dem Bereich Jugendschutz und des Fachdienstes Kommunale Ordnung zusammen mit jugendlichen Testkäufern unterwegs und überprüften die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Das Jugendschutzgesetz beschreibt klar, dass branntweinhaltige Getränke und auch Tabakwaren an unter 18-Jährige nicht abgegeben werden dürfen, Bier, Wein und Sekt erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Einlass in Spielhallen ist Jugendlichen zu verwehren.

Ziel der Testkäufe war es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen und nachhaltig sicherzustellen. Nach dem Zufallsprinzip wurde in Tankstellen und Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels im gesamten Stadtgebiet versucht, branntweinhaltige Alkoholika, sowie Tabakwaren zu erwerben. Das Ergebnis macht sehr nachdenklich. 78 Prozent der getesteten Geschäfte fielen durch, was bedeutet, dass die Kassenkräfte die branntweinhaltigen Getränke oder Zigaretten gesetzwidrig an die jugendlichen Testkäuferinnen abgaben.

Bei den Testkäufen wurde der Verstoß nicht festgestellt, obwohl die Kassen in den meisten Geschäften mit einem elektronischen System ausgestattet sind. Bei jugendschutzrelevanten Produkten leuchtet eine Anzeige auf und zeigt sogar das entsprechende Geburtsdatum an, das dann auf dem Ausweis überprüft werden soll. In einigen Fällen wurde der Ausweis vom Kassenpersonal zwar verlangt, kurz angesehen aber dennoch der Schnaps verkauft. Beim persönlichen Gespräch mit dem Verkaufspersonal durch die Mitarbeiter des Zentralen Ermittlungs- und Vollzugsdienstes sowie des Jugendamtes stellte sich oft heraus, dass nicht sorgsam genug geschaut wurde.

Im Nachgang wurden die Kontrollen ausgewertet und Bußgelder für die einzelnen Verkäufer festgelegt. Aufgrund der hohen Abgabequote sollen Testkäufe weiterhin durchgeführt werden. Ausdrücklich weist die Stadt Jena auf Folgendes hin: Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden Ordnungswidrigkeiten- Verfahren eröffnet, die zu Bußgeldern in ganz erheblicher Höhe führen können. Immerhin beträgt der Bußgeldrahmen bei Jugendschutzverstößen 50.000 Euro.

Übrigens handeln auch Privatpersonen ordnungswidrig, wenn sie in der Öffentlichkeit Alkohol oder Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche abgeben. Dem öffentlichen Träger ist daran gelegen so wenig Bußgelder wie möglich erheben zu müssen, sieht sich aber bei erneuten Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz gezwungen zu handeln.

Wichtig: Die Elternberatung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt Mütter und Väter bei Fragen rund um den Alkoholkonsum der eigenen Kinder. Weitere Infos findet man HIER!





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