„Vorwurf des Betrugs gegen Muhsal bleibt bestehen“: Erfurter Landgericht bestätigte Verurteilung zu 8.000 Euro Geldstrafe und 6.000 Euro Schadensersatz

11.01.18 • AUS DER REGION, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENA, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu „Vorwurf des Betrugs gegen Muhsal bleibt bestehen“: Erfurter Landgericht bestätigte Verurteilung zu 8.000 Euro Geldstrafe und 6.000 Euro Schadensersatz

Höcke, Muhsal, Möller. – Foto © AfD Thüringen Facebook

Die Jenaer AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal hat erneut vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Am Montag sah es der Richter am Landgericht Erfurt im Betrugsprozess gegen die 31-jährige Spitzenpolitikerin der Partei Alternative für Deutschland (Muhsal ist Stellvertreterin von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke) als erwiesen an, dass die Politikerin den Arbeitsvertrag einer damaligen Mitarbeiterin in ihrem Wahlkreisbüro in Jena vordatierte, um sich so unter betrügerischer Absicht zu Unrecht Geld der Steuerzahler vom Thüringer Landtag auszahlen zu lassen.

Das Amtsgericht Erfurt hatte aus diesem Grund bereits am 27. April 2017 eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro gegen Muhsal verhängt (wir berichteten), außerdem muss die Abgeordnete dem Urteil zufolge 6.000 Euro an den Freistaat Thüringen zurückzahlen. Hiergegen hatte Wiebke Muhsal Berufung eingelegt, doch das Urteil vom Frühjahr letzten Jahres wurde nun vom zuständigen Richter am Erfurter Landgericht bestätigt. Ob die Jenaer Landtagsabgeordnete – sie ist selbst studierte Juristin – gegen das jüngste Urteil beim Oberlandesgericht Thüringen Revision einlegen wird, ist noch nicht bekannt.





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