Die Stadt Jena bittet um Beachtung der geänderten Verordnung für Veranstaltungen im Jenaer Innenstadtbereich
Wie die Stadt Jena mitteilt, erreichen die Stadtverwaltung derzeit vermehrt Anfragen bezüglich Veranstaltungen im Jenaer Innenstadtbereich. Aus diesem Anlass weise man erneut auf die im Sommer 2017 geänderte „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena“ (OBVO) hin.
Für Veranstalter sei insbesondere Paragraf 17, Absatz 7 der Verordnung von Bedeutung: An Sonntagen darf im Innenstadtbereich – hierzu zählt auch das Paradies – nur noch Musik ohne technische Hilfsmittel wie Verstärker dargeboten werden. Jedoch könnten Ausnahmen beantragt werden, so die Stadt. Diese werden aber nur genehmigt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen werde. Ein solches besteht beispielsweise bei der Kulturarena und den Sondermärkten, so eine Stadtsprecherin.
Die OBVO ist seit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt 31/17 am 3. August 2017 in Kraft. Mit den Änderungen hat die Stadt Jena, auf die zunehmenden Beschwerden über die Lärmbelästigung in den Sommermonaten seitens der Anwohner, reagiert. Welche Auflagen und Einschränkungen für genehmigte Veranstaltungen gelten, könne unter www.jena.de eingesehen werden, erklärte die Stadtverwaltung.
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