Der Münchner „NSU“-Prozess: Die Verhandlungstage Nr. 414 bis 416 im März 2018

03.04.18 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Der Münchner „NSU“-Prozess: Die Verhandlungstage Nr. 414 bis 416 im März 2018


Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

13.03. und 14.03.2018: Der 414. und 415. Verhandlungstag

So voll war der Publikumsbereich im „NSU“-Prozess schon lange nicht mehr, wie am 414. und 415. Verhandlungstag: Medien- und Zuhörerplätze waren bis auf den letzten Platz gefüllt. Schließlich stand ein wichtiger Etappenschritt auf dem Programm: Der Beginn der Verteidiger-Plädoyers. Doch viele Prozessbeobachter hatten schon im Vorfeld befürchtet, dass – trotz der erklärten Absicht des Münchner Oberlandesgerichts – sich die Schlussvorträge der Verteidiger weiter verzögern könnten. Denn zuletzt hatten insbesondere die Anwälte des Jenaers Ralf Wohlleben alles daran gesetzt, das Verfahren zu verschleppen. Genau dies warf der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Verteidigern an Tag 414 des Mammut-Prozesses vor: Die Beweisanträge zum angeblich anderen Lieferweg der Mordwaffe Ceska 83 an den „NSU“ seien „aufs Geradewohl ins Blaue gestellt“, trug Götzl in den ablehnenden Beschlüssen zu Beweisanträgen der Anwälte vor. „Die Antragsteller waren sich bewusst, dass die Anträge nichts sachdienliches ergeben würden“, so der Vorsitzende Richter. „Sie haben ihre Anträge ausschließlich in Verschleppungsabsicht gestellt.“ Wohllebens Anwälte reagieren prompt mit der Ankündigung, am 415. Prozesstag einen Befangenheitsantrag gegen den Strafsenat zu stellen. Hierzu forderten sie eine Unterbrechung; Götzl gibt dem Antrag statt und beendete die Sitzung.

An Prozesstag 415. waren es jedoch die Anwälte des in München mitangeklagte André Em#ng#r, die bereits im vergangenen Herbst das Verfahren mit zahlreichen Befangenheitsanträgen über Monate blockiert hatten, und nun auf den Plan traten. Sie wollten erreichen, dass Em#ng#r ein weiterer, dritter Pflichtverteidiger zugeteilt wird: nach Informationen des BR sollte dies der Düsseldorfer Anwalt Björn Clemens sein, eine bekannte Größe der rechten Szene und langjähriger Vize-Chef der rechtsextremen Partei „Die Republikaner“. Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass Em#ng#r im vergangenen September noch im Gerichtssaal in Untersuchungshaft genommen worden sei, nachdem die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer überraschend den Tatvorwurf gegen ihn deutlich erweitert und eine Strafe von zwölf Jahren gefordert hatte. Zudem stünden den beiden Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben, die ebenfalls hohe Strafen zu erwarten hätten, vier beziehungsweise drei Pflichtverteidiger zur Verfügung. Weitere Begründungen: Björn Clemens habe André Em#ng#r im März bereits in Haft besucht und sei dabei, Anträge auszuarbeiten, die demnächst im „NSU“-Prozess gestellt werden sollen, denn da Rechtsextremist Em#ng#r nach seiner Festnahme im November 2011 nur bisher insgesamt sieben Monate in U-Haft gesessen habe, drohe ihm nun eine langjährige Gefängnisstrafe.

Ob sich der Strafsenat am OLG München auf die Zulassung eines weiteren Verteidigers für Em#ng#r einlassen wird, war zunächst unklar. Der Strafsenat wies jedoch zumindest den Antrag der drei Alt-Verteidiger Zschäpes zurück, vom Mandat entbunden zu werden. Heißt: Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer werden Beate Zschäpe auch weiterhin verteidigen müssen, obwohl diese seit Jahren kein Wort mehr mit ihnen wechselt. Damit will das Oberlandesgericht gewährleisten, dass die Rechte der Angeklagten gewahrt bleiben. Denn Zschäpes neuer Wunschverteidiger Matthias Grasel ist erst seit dem 215. Verhandlungstag dabei, hat also knapp die Hälfte des Mammutprozesses nicht mitgemacht.

21.03. und 22.03.2018: Der 416. Verhandlungstag

Nachdem alle Befangenheitsanträge aus den vergangenen Wochen entschieden und abgelehnt worden waren, verzichten der Mitangeklagte Ralf Wohlleben und seine Anwälte am 416. Tag auf weitere Anträge. Der Weg zum Beginn des Plädoyers der beiden neuen Verteidiger Zschäpes schien frei, jedoch erklärte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die leide unter Kopfschmerzen und Übelkeit, war kaum zu hören, als sie dies mitteilte. Richter Götzl beantragte daraufhin die Untersuchung durch einen Arzt und verkündet anschließend, aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden der Angeklagten sei „heute ein Weiterverhandeln nicht angezeigt“.

Der 217. Verhandlungstag wäre der letzte vor der zweiwöchigen Osterpause gewesen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ließ vor Verhandlungsbeginn zuerst die Entscheidung über einen dritten Pflichtverteidiger für den Mitangeklagten André Em#ng#r mitteilen. Da die Bundesanwaltschaft längst plädiert habe, die Nebenklagevertreter und Nebenkläger ebenso, die Plädoyers der Verteidiger unmittelbar bevorstünden und nur wegen Zschäpes Erkrankung am 416. Verhandlungstag noch nicht beginnen konnten, erschließe sich ihn nicht, wozu Em#ng#r jetzt noch einen dritten Verteidiger brauche, zumal einen, der die gesamte Beweisaufnahme und fünf Jahre Prozess verpasst habe, so Götzl. Folglich wurde der Antrag abgelehnt. Anschließend ließ der Vorsitzende Richter erklären, dass der Verhandlungstag entfallen müsse, da Beate Zschäpe weiterhin gesundheitlicher Probleme habe. Weiterverhandelt werde am 10. April 2017.


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