„Die Stadt Jena informiert“: Es gibt keine Gesetzesänderung bei Vorsorgevollmachten!
(Betreuungsbehörde der Stadt Jena) – Wiederholt hat die Betreuungsbehörde der Stadt Jena durch Bürger davon Kenntnis erhalten, dass Vermögensberater und andere Berufsgruppen dahingehend informieren, dass aufgrund einer Gesetzesänderung Formulare beim Abschluss von Vorsorgevollmachten neuerdings nicht mehr gültig seien. Gleichzeitig würde auf die Notwendigkeit der Erteilung einer notariell beurkundeten (und damit kostenpflichtigen) Vorsorgevollmacht verwiesen werden. Es gibt jedoch keine aktuellen Gesetzesänderungen und die im Handel erhältlichen Formulare können weiterhin verwendet werden.
Die Betreuungsbehörde berät kostenlos zu Vorsorgevollmachten und beglaubigt auf Wunsch Unterschriften. Auch zu Patientenverfügungen hält sie entsprechende Informationen vor. Die Betreuungsbehörde der Stadt Jena berät telefonisch (03641 – 49 4645 oder – 49 4648) oder auch im persönlichen Gespräch im Gebäude Lutherplatz 3 zu den Sprechzeiten Dienstag von 8.00 bus 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18 Uhr.
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