„Heute wurde in Jena der Dezernenten-Staffelstab übergeben“: Koppe und Hertzsch übernehmen von Jauch und Schenker

01.09.18 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKommentare deaktiviert für „Heute wurde in Jena der Dezernenten-Staffelstab übergeben“: Koppe und Hertzsch übernehmen von Jauch und Schenker

Hertzsch, Nitzsche, Gerlitz und Koppe freuen sich auf die nächsten gemeinsamen sechs Jahre. – Foto © Stadt Jena Kristian Philler

Jenas Stadträte hatten in ihrer Sitzung am 13.06.2018 Christian Gerlitz (SPD) zum zukünftigen Dezernenten für Stadtentwicklung und Umwelt, Benjamin Koppe (CDU) zum neuen Dezernenten für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice und Eberhard Hertzsch (parteilos) zum Dezernenten für Familie, Bildung und Soziales gewählt. „Beigeordnete“ ist die korrekte verwaltungstechnische Bezeichnung der Dezernenten, die dem Jenaer Stadtoberhaupt, Oberbürgermeisters Dr. Thomas Nitzsche, beigeordnet sind, um diesen in seiner Arbeit zu unterstützen.

Der derzeitige Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, Denis Peisker (Bündnis’90/Grüne), konnte sich bei der Wahl im Juni zwar nicht durchsetzen, seine Amtszeit endet aber erst am 31. Januar 2019 – danach übernimmt Christian Gerlitz das Amt. Bereits heute jedoch lösen Benjamin Koppe Finanzdezernent Frank Jauch und Eberhard Hertzsch, der langjährige Chef von Jenarbeit war, Sozialdezernent Frank Schenker ab. Schenker geht nach eigenen Angaben in den Ruhestand, während Jauch bereits angekündigt hat, im kommenden Jahr gerne als Mitglied des Jenaer Stadtrats politisch-gestaltend mitwirken zu wollen. Die neuen Dezernenten wurden gestern Mittag vom Oberbürgermeister.

Seit der Dezernentenwahl steht auch die neue Vertretungsreihenfolge des Oberbürgermeisters fest. Gerlitz wird ab 01.02.2019 Bürgermeister und damit stellvertretender Oberbürgermeister. Sollten der OB und er verhindert sein, übernimmt Koppe die Leitung. Für den Fall, dass er ebenfalls verhindert ist, hat Hertzsch die Verantwortung inne. Benjamin Koppe übernimmt zudem bei etwaiger Abwesenheit des Oberbürgermeisters bis zum 31.01.2019 dessen Amtsgeschäfte.





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