Gegendarstellung von Frau Dr. Heidrun Jänchen
In seinem § 11 regelt das Thüringer Pressegesetz mögliche Ansprüche auf eine Veröffentlichung von Gegendarstellungen. Gegenstand von Gegendarstellungen sind üblicherweise Berichte in periodisch erscheinenden Druckerzeugnissen.
Wenn jedoch ein Blog / Multimediablog durch regelmäßige Veröffentlichungen Aktualität beweist und daher als ein journalistisch-redaktionelles Angebot anzusehen ist, sei hier ein gesetzlicher Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zulässig, urteilte z.B. das Berliner Kammergericht in einem Beschluss vom 28.11.2016 (Az. 10 W 173/16).
Wir kommen nachstehend einem Wunsch auf Gegendarstellung nach; dieser bezieht sich auf folgenden, bei UNSER JENA / JEZT online / JENAhoch2 erschienenen Artikel:
Stadträtin Dr. Heidrun Jänchen legt Wert auf die Feststellung, dass sie im Stadtrat auch weiterhin Beschlussvorlagen und Anfragen einreichen kann, weil diese Rechte allen Stadträten unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit zustehen. Sie gedenkt, diese Rechte auch in Zukunft zu nutzen.
gez.
Heidrun Jänchen
Jena, den 06. November 2018
Ergänzender Hinweis: Eine Gegendarstellung ist die eigene Darstellung eines Sachverhalts, über den zuvor in einem Medium berichtet worden war. Sie muss bestimmte Formvorschriften erfüllen und darf vom Veröffentlicher nicht verändert werden.
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