„Polizeiinspektion Saale-Holzland“: Fall von unterlassener Hilfeleistung auf der Landesstraße am Wolfersdorfer Berg

22.09.14 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu „Polizeiinspektion Saale-Holzland“: Fall von unterlassener Hilfeleistung auf der Landesstraße am Wolfersdorfer Berg

JEZT - Wappen der Thüringer Polizei - Symbolbild

Die PI Saale-Holzland musste am Morgen des 19.09.2014 einen Fall von unterlassener Hilfeleistung registrieren. Ein 16-Jähriger Kradfahrer war an diesem Tag gegen 6 Uhr 15 auf dem Weg zu einem Lehrgang nach Jena, als er die Landesstraße zwischen Neustadt an der Orla und Wolfersdorf befuhr.

Am Wolfersdorfer Berg kam der Kradfahrer aufgrund unangepasster Geschwindigkeit ausgangs einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Der junge Mann steuerte geistesgegenwärtig sein Krad wieder nach links, um eine Kollision mit der Leitplanke zu verhindern. Dies gelang ihm, aber trotzdem kam er auf der Straße zu Fall. Zwei Ersthelfer leisteten sofort erste Hilfe und sicherten die schwer einsehbare Unfallstelle ab. Den beiden Kraftfahrern gilt ein herzlicher Dank.

Traurig ist aber, dass an der Unfallstelle vor dem Eintreffen der beiden Ersthelfer zwei Pkws an dem schwerverletzten Kradfahrer vorbei gefahren sind. Nach dem Strafgesetzbuch haben die beiden Kraftfahrer eine „Unterlassene Hilfeleistung“ begangen. Die Polizei weist deshalb darauf hin: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und es ihm oder ihr den Umständen nach möglich ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.





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