Die Guten behaupten „860 Wahlberechtigte wurden an der Wahl gehindert“ und fechten die Jenaer Stadtratswahl an
(Die Guten) – Die Partei Die Guten hat eine Wahlanfechtung gegen die Stadtratswahl 2019 in Jena eingereicht. Bereits Anfang Juli wurde dem Landesverwaltungsamt die Anfechtung zugesendet. Dieses hat nun drei Monate Zeit über die Anfechtung zu beraten.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden am Wahltag und der folgenden Woche
hatte die Partei aufgerufen, Probleme bei der Wahl zu melden. Zahlreiche
Bürger*Innen folgten diesem Aufruf. In diversen Wahllokalen wurden
aufgrund zu geringer Kapazitäten Wähler*Innen an der Wahrnehmung ihres
Wahlrechtes gehindert. Um 18:00 Uhr schlossen mehrere Wahllokale und
schickten die teilweise seit Stunden Wartenden nach Hause.
Die zugeschickten Berichte wurden rechtlich bewertet und eingeordnet.
Betroffen waren die Wahllokale: IGS, Christliches Gymnasium, Nordschule,
„Angerküche“, “Zu den Fuchslöchern” und „Jenaplanschule“.
Aus Sicht der Partei konnten in den entsprechenden Wahllokalen insgesamt 860 Bürger*Innen rechtswidrig nicht an den Wahlen teilnehmen. Nach Analyse der Guten ist der kapazitätsbedingte Ausschluss von Wähler*Innen ein Verstoß gegen die Wahlgrundsätze und das Wahlrecht. Das Vorgehen in den Wahllokalen widerspricht der verfassungsrechtlichen Garantie der Allgemeinheit der Wahl (Artikel 95 Thüringer Verfassung und Artikel 28 Grundgesetz).
Eine Wahl ist nach der geltenden Rechtslage zu wiederholen, wenn es Verstöße gegen die Wahlgrundsätze und Wahlgesetze gegeben hat und diese „ergebnisrelevant“ sein können. Durch das anzuwendende Wahlverfahren und auf Basis der bisherigen Ergebnisse hätten bereits 62 Stimmen (21 Wähler*Innen) zu Verschiebungen in der Zusammensetzung des Stadtrates geführt. In Anbetracht von mindestens 860 ausgeschlossenen Bürger*innen hatte der Ausschluss der Wähler*innen unstrittig erheblichen Einfluss auf die Zusammensetzung des neu gewählten Stadtrats.
Die Partei beantragt daher die Wahl vom 26. Mai aufzuheben und entsprechend zu wiederholen. Martin Michel (Miteinreicher der Wahlanfechtung) kommentiert hierzu: „Die Anfechtung liegt nicht in der Idee einer inhaltlichen Revision des Ergebnisses zu unseren Gunsten. Aufgrund der zahlreichen Beschwerden der Bürger*Innen unserer Stadt sehen wir uns aber gezwungen in Vertretung der Ausgeschlossenen die entsprechende Anfechtung einzureichen. Wurde eine grundsätzliche Entscheidung für repräsentative Demokratie und Wahlen getroffen, müssen auch die Gesetze eingehalten werden.“
Die Partei hat auch beantragt, weitere Beweismittel zu sichern. Dies betrifft eingegangene Strafanzeigen bei der Landespolizeiinspektion sowie die Protokolle der Wahlvorstände. Diese können die gesammelten Zeugenberichte ergänzen.
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