Mord in Winzerla: Prozess wegen des Todes von Ursula P. beginnt am Montag – Was bisher bekannt ist (1)

18.10.19 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKommentare deaktiviert für Mord in Winzerla: Prozess wegen des Todes von Ursula P. beginnt am Montag – Was bisher bekannt ist (1)

Polizeieinsatz vor dem Haus Max-Steenbeck-Straße 2 in Winzerla. – Foto © MediaPool Jena

(Wolfgang Wolf) – Anfang Januar 2019 fiel eine Seniorin aus Winzerla einem Gewaltverbrechen zum Opfer (wir berichteten). Schon kurz nach der Tat wurde ihr 24-jähriger Nachbar Mohammad A. verhaftet. Inzwischen scheint die Beweislage erdrückend.

Ursula P. war zum Zeitpunkt ihres Todes 87 Jahre alt, bekannt, beliebt und arbeitete sogar im hohen Alter noch als Küchenhilfe im SCALA Turmrestaurant in Jenas Mitte. Der Tatverdächtige, geboren 1995 in der afghanischen Provinz Kunar, kam im Juni 2011 als sog. „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ nach Deutschland und beantragte hier Asyl. Bei seiner Anhörung im Bamf (dies ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) hatte A., damals 16-Jahre alt, angegeben, dass sein Vater von Kämpfern der radikalislamischen Taliban getötet worden und er selbst aus Furcht vor den Taliban geflohen sei. Obwohl das Bamf den Asylantrag ablehnte, wurde Mohammad A. nicht abgeschoben, da ihm ein Psychiater laut Recherchen des Nachrichtenmagazins FOCUS eine sog. „posttraumatische Belastungsstörung“, hervorgerufen durch das Kriegstrauma in seiner Heimat, bescheinigte, worauf A. 2016 eine Aufenthaltserlaubnis erhielt.

Mit Ursula P. hatte sich Mohammad A. angefreundet und die gutherzige Seniorin unterstützte ihn sogar hin und wieder finanziell. Doch offensichtlich wollte der Angeklagten mehr Geld von ihr, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die ihm neben Mord in Tateinheit mit versuchtem Betrug auch Urkundenfälschung vorwirft – Hauptmotiv ist laut Anklage jedoch Habgier.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet A. als „polizei- und justizbekannt“, berichtet in der Anklageschrift, er habe mindestens einen Alias-Namen benutzt, sei mehrfach straffällig geworden: im Bundeszentralregister gebe es fünf Einträge über ihn, darunter Betrug, Beleidigung, Bedrohung und Erschleichen von Leistungen. Neu ist laut Anklage, dass der Tatverdächtige, nachdem er 2014 nach Winzerla gezogen war, eine erste Nachbarin fand, die er mit Erzählungen über seine Flucht und den Tod des Vaters derart beeindrucken konnte, dass diese ihm nach und nach insgesamt 10.000 Euro gab und zudem für ihn nicht weniger als zehn Handyverträge abschloss.

Als Mohammad A. feststellen musste, dass die damalige Nachbarin ihre gesamten Ersparnisse aufgebraucht hatte, suchte er offenbar nach einer neue Unterstützerin und fand sie in Ursula P., seinem späteren Opfer. Diese gab ihm jedoch meist Kleinbeträge, zwischen 50 und 100 Euro. Als er sie laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Anfang 2019 bat, ihm 7.000 Euro zu geben, die er brauche, um zu seiner angeblich gerade verstorbenen Mutter nach Afghanistan fliegen zu können, lehnte die 87-Jährige empört ab – offenbar führte dies letztlich zu ihren Tod.

[LESEN SIE MORGEN TEIL 2 DES BERICHTS]





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