Große Koalition schafft Verlängerungsfrist für kurzzeitig Beschäftigte bei deren Zugang zur Arbeitslosenversicherung

08.11.14 • JEZT AKTUELL, START, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu Große Koalition schafft Verlängerungsfrist für kurzzeitig Beschäftigte bei deren Zugang zur Arbeitslosenversicherung

JEZT - Bundestagsabgeordneter Albert Weiler - Jena Gera Saale-Hoilzland-Kreis - Foto © Archiv Deutscher Bundestag A Melde

(JEZT / BÜRO ALBERT WEILER) – Zum Ende diensen Jahres läuft eine Sonderregelung aus, nach der kurzzeitig Beschäftigte lediglich sechs statt zwölf Monate Vorversicherungszeiten zum Erwerb von Arbeitslosengeld I vorweisen müssen. Der Ostthüringer Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter, Albert H. Weiler (CDU), sprach sich nun in einer Rede im Deutschen Bundestag für eine Verlängerung dieser Regelung aus. Weiler mahnte hierbei jedoch eine grundlegende sowie gerechte Überarbeitung des Zugangs für alle Beschäftigten zum Arbeitslosengeld I an.

„Vor allem in der Branche der Künstler kommt es häufig zu kurz befristeten Beschäftigungen, sodass die zwölf Monate Vorversicherungszeit in der Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld I nicht erfüllt werden. Daher hatte die Große Koalition 2009 diese Sonderreglung eingeführt, die den Besonderheiten der Erwerbsbiografie in der Kultur hinreichend Rechnung trägt“, erklärte Albert Weiler, der direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Gera, Jena und den Saale-Holzland-Kreis ist.

Die CDU/CSU und SPD haben sich bereits darauf verständigt, bis Ende 2015 diese Sonderreglung erstmal zu verlängern, um in einem durchdachten zweiten Schritt die Rahmenfristen für das Arbeitslosengeld I für alle Beschäftigten gerecht zu regeln. Albert Weiler sieht die Privilegierung einer bestimmten Personen- und Berufsgruppe für sozialpolitisch problematisch. Für den CDU-Bundestagsabgeordneten sei es schwer vermittelbar, warum kurz befristete Beschäftigte nur sechs Monate Versicherungszeit für einen Leistungsanspruch benötigen. „Normalbeschäftigte“ wie beispielsweise Friseure oder Gärtner finanzieren währenddessen dieses Privileg mit ihren Beiträgen mit, müssen aber selbst zwölf Monate für einen für einen ALG I-Anspruch arbeiten.

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu grundlegende Änderungen im Sozialgesetzbuch III vorgeschlagen, die wir jetzt intensiv in der Koalition diskutieren. Aber wir brauchen hier jetzt keine Schnellschüsse wie von der Linkspartei gefordert, sondern eine ausgewogene und gerechte Lösung für alle Beschäftigten. Klug bedacht, ist gut gemacht“, sagte Albert Weiler abschließend.





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